Mitmachen
Du hast einen eigenen Radiobeitrag erstellt? Mit Freunden ein Musikvideo, einen Film oder einen Stop-Motion-Film gedreht? Einen eigenen Manga gezeichnet oder eine App programmiert? Dann bist du beim Schülermedienpreis Baden-Württemberg genau richtig!
Der jährliche Wettbewerb setzt Schülerinnen und Schüler und Schulklassen aus Baden-Württemberg mit ihren vielseitigen Medienproduktionen ins Rampenlicht.
Eingereicht werden können alle medialen Beiträge, egal ob Film, Game, Podcast, Webseite, App, Printmedien und vieles mehr. Die Beiträge müssen nicht im schulischen Rahmen entstehen, sondern können zum Beispiel auch in der Freizeit erstellt werden.
Einsendeschluss ist der 25. Januar 2026.
Die große Preisverleihung findet Mitte April in der Landeshauptstadt Stuttgart statt.
Das musst Du beachten
Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen aus Baden-Württemberg im Alter von 6 bis 18 Jahren. Du kannst als Einzelpersonen oder in einer Gruppe (z. B. Schulklasse) teilnehmen. Die Einreichungen werden in zwei Altersgruppen bewertet:
- Altersgruppe 6 bis 12 Jahre und
- Altersgruppe 13 bis 18 Jahre
Die Beiträge müssen nicht im schulischen Rahmen entstehen, sondern können z. B. auch in der Freizeit erstellt werden.
Zu folgenden Medienbereichen kannst du Beiträge und Kreatives einreichen:
- Internet (z.B. Webseite, Blog)
- Computer/Konsole (z.B. Lernplattform, Spiele bitte nur als Lets Play einreichen)
- Film/Foto (z.B. Video, Bildergeschichte)
- Handy/Smartphone (z.B. App)
- Printmedien (z.B. Schülerzeitung, Schülerkalender, Comic)
- Sonstige medial erstellte Beiträge
Ob Video oder Foto, ob Webseite oder Smartphone-App, ob Schülerzeitung oder andere Medien – schick uns deine Werke! Zeig uns, wie kreativ und innovativ du mit den Medien umgehen kannst und warum du die oder der Medienmacher*in von morgen bist! Wir freuen uns auf zahlreiche spannende, witzige, innovative und kreative Beiträge!
Besonders wichtig ist, dass du nur Beiträge einreichst, bei denen keine Urheberrechte verletzt werden. Kommerzielle Interessen dürfen nicht geltend gemacht werden. Du solltest zum Beispiel nur Musik verwenden, die du selbst produziert hast, die frei in Videoschnittprogrammen verfügbar ist oder die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde. Gleiches gilt für andere Materialien wie Bilder, Filmausschnitte etc. Falls du dir nicht sicher bist, ob dies alles auf deinen Beitrag zutrifft, melde dich gern vorab bei uns per E-Mail.
Zu gewinnen gibt es in den Kategorien „6 bis 12 Jahre“ und „13 bis 18 Jahre“ jeweils einen 1. / 2. und 3. Platz.
Diese werden mit Geldpreisen zwischen 500,- EUR und 1.000,- EUR dotiert. Besondere Leistungen können darüber hinaus mit 500,- EUR durch einen Sonderpreis prämiert werden.
Deinen Beitrag kannst du online auf dieser Seite innerhalb des angegebenen Zeitraums einreichen. Dazu stellen wir dir ein Formular zur Verfügung. Dort kannst du dann auch eine Datei hochladen oder den Link zu deinem Beitrag (zum Beispiel zu deinem YouTube-Video) angeben.
Eine mehrköpfige Jury sichtet und bewertet die Beiträge und stimmt darüber in einer Jurysitzung ab. Die Jury besteht aus:
Kim Beck
Freie Medienpädagogin
Michael Ellwanger
Referatsleiter Staatsministerium Baden-Württemberg
Mira Seidel
Programmchefin SWR DASDING
Christian Theil
Schauspieler und Synchronsprecher
Stefanie Jebram
Projektreferentin Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen aus Baden-Württemberg im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Diese können entweder als Einzelperson oder in einer Gruppe am Wettbewerb teilnehmen.
Mitarbeitende des Staatsministeriums und der MFG Baden-Württemberg mbH sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Bewerbenden erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Beiträgen besitzen und den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden.
Mit Versenden der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen als verbindlich an und erteilt sein oder ihr Einverständnis für die öffentliche Präsentation seines oder ihres Beitrags und für die – auch teilweise – Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen (z.B. Produktbeschreibungen).
Die Teilnehmenden oder zeichnungsberechtigten gesetzlichen Vertretenden erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch die Geschäftsstelle der Initiative MedienFokus BW und die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH, einverstanden (Datenschutz).
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen (z. B. Reisekosten zur Preisverleihung), tragen die Teilnehmenden selbst.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Durchführung des Schülermedienpreises erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Landtag von Baden-Württemberg. Sollte der Schülermedienpreis nicht durchgeführt werden, entsteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Entschädigung.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Wettbewerbsbeiträge können am Ende des Antragformulars verlinkt oder hochgeladen werden. Vor dem Hochladen sind die Datei(en) folgendermaßen zu benennen: “Projektname_VorZuname_Erstellungsjahr”. Es können Beiträge in allen gängigen Dateiformaten eingereicht werden.
Für die Einreichung von Beiträgen, die nicht digital erstellt wurden, kontaktiert bitte das Team von MedienFokus BW per E-Mail.
(Stand: 13.10.2025)
Bei Fragen rund um den Schülermedienpreis Baden-Württemberg schreib uns eine E-Mail oder melde dich bei uns unter: 0711- 90715- 300.
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